§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Leckerschmecker Küchenfee und deren Kunden.
  2. Die AGB der Leckerschmecker Küchenfee gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als die Benz Catering GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (z.B. E-Mail, WhatsApp, Brief) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Leckerschmecker Küchenfee ihre Leistung an den Kunden in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. die Bestätigung der Leckerschmecker Küchenfee in Schrittform oder Textform (z.B. E-Mail, Brief) maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Alle Angebote der Leckerschmecker Küchenfee sind freibleibend und unverbindlich, sofern in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
  2. Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist die Leckerschmecker Küchenfee berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Brief) oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. In der Auftragsbestätigung der Leckerschmecker Küchenfee ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, die Leckerschmecker Küchenfee erklärt in der Auftragsbestätigung Abweichendes. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Auftragsbestätigung dem Kunden zugeht.
  4. Mit Zustellung der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.
  5. Die Leckerschmecker Küchenfee ist berechtigt, den Auftrag des Kunden durch Dritte erfüllen zu lassen, Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
  6. Nach Auftragsbestätigung durch die Leckerschmecker Küchenfee sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E-Mail, Brief) zwischen den Parteien möglich.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Die Auftragsbestätigung der Leckerschmecker Küchenfee enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Leistungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichen Leistungen nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
  2. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs. Sie versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.
  3. Der Kunde hat nach Annahme des Angebotes innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Auftragsbestätigung vorkalkulierten Gesamtpreises an die Leckerschmecker Küchenfee zu bezahlen.
  4. Zahlungen, einschließlich der Anzahlung gemäß § 3.3, sind auf das von der Leckerschmecker Küchenfee in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
  5. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Preisanpassung

  1. Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als drei Monate, so ist die Leckerschmecker Küchenfee berechtigt, dem Kunden die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  2. Ein den Maßstäben des § 4.1 entsprechendes Preisanpassungsrecht steht der Leckerschmecker Küchenfee auch dann zu, wenn zwar zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als drei Monate liegen, aber die vertragsgemäße Leistung aus Gründen, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, tatsächlich erst nach Ablauf der Dreimonatsfrist erfolgen kann.

§ 5 Ausführung der Leistungen

  1. Die Leckerschmecker Küchenfee kann die von ihr angebotene Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.

     

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Die Leckerschmecker Küchenfee hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Überlässt die Leckerschmecker Küchenfee dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmt die Leckerschmecker Küchenfee für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird die Leckerschmecker Küchenfee den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen; übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechendem Hinweis der Leckerschmecker Küchenfee, ist die Haftung der Leckerschmecker Küchenfee für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz der Leckerschmecker Küchenfee – ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  2. Das unter § 6.1 Geregelte gilt bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, mit der Maßgabe, dass täglich nach Veranstaltungsende ein Schluss der Veranstaltung im Sinne von § 6.1 anzunehmen ist.
  3. Bei nicht vertragsgemäßer Leistung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  4. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. seiner Gäste haften wir für jedes Verschulden. Dies gilt auch bei sonstigen Schäden, wenn wir bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In allen anderen Fällen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  5. Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.
  6. Die Leckerschmecker Küchenfee haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen der Leistung, sofern diese durch höhere Gewalt verursacht wurden. Unter höherer Gewalt ist jedes unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflusses der Leckerschmecker Küchenfee liegende Ereignis zu verstehen, welches die Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Leckerschmecker Küchenfee ganz oder teilweise unmöglich macht, insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Explosionen, Krieg, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantäne, Embargos, etc.

§ 7 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände

Die von der Leckerschmecker Küchenfee dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Sonnenschirme, Tische, etc.) sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand (mindestens vorgespült) an die Leckerschmecker Küchenfee zurückzugeben. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535 ff. BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem Kunden nicht zu.

§ 8 Stornobedingungen

Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Catering-Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes (siehe 6.6), so ist die Leckerschmecker Küchenfee berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen. Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass der Leckerschmecker Küchenfee die folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Catering-Leistung entfällt, zustehen:

 

  • Nach Auftragsvergabe werden bei einer Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 12 Wochen vor der Veranstaltung liegt 50 % des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  • Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 4 Wochen vor der Veranstaltung liegt, hat der Auftraggeber 85% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
  • Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor der Veranstaltung liegt,hat der Auftraggeber 95% des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Als Gerichtsstand wird – sofern gesetzlich zulässig – Stuttgart vereinbart. Der Caterer ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem  wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung nach ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das gleiche gilt für eine etwaige Regelungslücke.

§ 10 EU Online Streitbeilegung

  1. Gemäß der Europäischen Verordnung (EU Nr. 524/2013) über die Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weisen wir auf die Plattform zur Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Stand: Januar 2022